Roswitha Manz
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Verfahrensbeistand

Als Verfahrensbeistand werde ich von Richterinnen und Richtern bestellt und vertrete Kinder in familiengerichtlichen Verfahren, meistens Sorgerechts- oder Umgangsverfahren.

 

 

In diesem Rahmen spreche ich zuerst mit den Kindern und erkläre ihnen meine Funktion, nämlich ihre Interessen zu vertreten und diese in das Gerichtsverfahren einzubringen.

Es gehört zu meinen Aufgaben den Willen des Kindes ermitteln und weitergehend sein Wohl im Gerichtsverfahren und den strittigen Punkten im Auge zu haben.

Das Kind soll sich ernst genommen fühlen und sich einbringen können, obwohl die Verantwortung für das Geschehen bei den Erwachsenen liegt.



Mit den Eltern  und ggf. mit anderen Bezugspersonen führe ich danach Gespräche, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, bei der die Interessen und das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Als  "sogenannte "Anwältin der Kinder bin ich eindeutig für deren Interessenvertretung zuständig. Als Verfahrensbeteiligte bin ich berechtigt, Rechtsmittel einzulegen.

Während des gesamten Verfahrens bin ich Ansprechpartnerin für die  Kinder, d.h. sie können mich gerne anrufen, wenn sie das Bedürfnis dazu haben. Auch weitere persönliche Gespräche sind selbstverständlich möglich.

 

Rechtsgrundlage:

   

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)" § 158 - Verfahrensbeistand